Patienteninformation

Liebe Patienten,

Für einen respektvollen Umgang miteinander und einen reibungslosen Ablauf bitten wir Sie, folgende Punkte zu beachten:

Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, müssen Sie diesen 24 Stunden im Voraus absagen. Persönlich, telefonisch, auf der Mailbox oder per Email. Erfolgt dies nicht, sind wir gesetzlich berechtigt, Ihnen dies privat in Rechnung zu stellen ( § 615 BGB).

Wir können aus versicherungstechnischen Gründen nur mit einer gültigen Verordnung behandeln. Falls diese nicht vorliegt, müssen wir Ihnen den Termin über einen Präventionsvertrag privat in Rechnung stellen.

Bei Verordnungen der gesetzlichen Krankenkassen gilt im Regelfall eine Gültigkeit von 28 Tagen zwischen Ausstellungsdatum und Therapiebeginn.